Unfall - was nun?

  • Verhalten an der Unfallstelle

    Jährlich kommt es rund 2,6 Millionen Mal auf Deutschlands Straßen zu Unfällen – je nachdem in welcher Situation Sie sind erwachsen Ihnen aus einem Unfall Rechte und Pflichten. Wir informieren Sie, was zu tun ist.

    • Ruhe bewahren – verlassen Sie Ihr Auto erst, wenn die Unfallsituation vorüber ist. Legen Sie Ihre Warnweste an und bringen Sie sich ggf. hinter der Leitplanke in Sicherheit.
    • Sichern Sie die Unfallstelle ab, indem Sie das Warndreieck in angemessenem Abstand aufstellen.
    • Leisten Sie erste Hilfe – setzen Sie ggf. einen Notruf unter der in ganz Europa einheitlichen Nummer 112 ab.
    • Verändern Sie Endstellungen der Fahrzeuge und Spuren nicht.
    • Sorgen Sie für eine Dokumentation der Unfallsituation – fotografieren Sie die Autos in den Anhaltepositionen, achten Sie hierbei auch auf Spuren, Flüssigkeitsaustritte und fotografieren Sie Fahrbahnmarkierungen mit. So ist zu einem späteren Zeitpunkt ggf. eine Rekonstruktion möglich.

    Übrigens: Heutige Smartphones liefern zwar hervorragendes Bildmaterial – achten Sie aber darauf, dass Sie die Original-Bilddateien sichern. Beim Versand z. B. mit WhatsApp werden Bilder sehr stark komprimiert, sodass hierdurch oftmals wichtige Details verloren gehen.

    • Bei schwereren Unfällen wird die Polizei die Räumung der Unfallstelle veranlassen, sobald alle Spuren gesichert sind. Die Abschleppkosten werden für Mitglieder von Automobilclubs z. B. vom ADAC oder aber einer Schutzbriefversicherung übernommen.
    • Tauschen Sie Ihre Personalien mit den anderen Unfallbeteiligten aus. Hierfür eignet sich der europäische Unfallbericht.
    • Unterschreiben Sie kein Schadenanerkenntnis.
    • Versuchen Sie, nach dem Unfall eine Skizze zu erstellen.
  • Regulierung des Schadens

    Nach dem Unfall hängt die weitere Vorgehensweise davon ab, ob es sich um einen eigenverschuldeten Unfall handelt, oder ob Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden (Haftpflichtfall).

    Bei einem eigenverschuldeten Unfall sollten Sie sich darum kümmern, dass eventuell verursachter Fremdschaden (z. B. an einem anderen Auto oder Gebäude) von Ihrer Versicherung übernommen wird. Der Schaden am eigenen Auto wird übernommen, wenn eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde. Es gilt in diesem Fall das Kasko-Vertragsrecht, also das, was Sie mit Ihrer Versicherung in den Vertragsbedingungen vereinbart haben. Hierbei hat der Versicherer ein sog. Weisungsrecht, d. h. die Versicherung darf einen (eigenen) Sachverständigen beauftragen – Sie haben hierauf zwar keinen Einfluss, können aber auch selber Vorschläge machen.

  • Unverschuldeter Unfall

    Sind Sie am Unfall nicht schuld (sog. Haftpflichtfall), erwachsen Ihnen aus dem Schadensfall Rechte, die Sie mit professioneller Hilfe durchsetzen sollten. Nach § 249 BGB hat der Schädiger im Haftpflichtfall den Zustand wiederherzustellen, als ob das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. Hierbei legt der Gesetzgeber großen Wert darauf, dass Sie in rechtlicher Hinsicht der gegnerischen Versicherung gleichgestellt sind. Man nennt das „Waffengleichheit“ herstellen. Deshalb ist die Versicherung des Unfallverursachers auch verpflichtet, die Kosten sowohl für einen Rechtsanwalt, als auch für den Sachverständigen Ihrer Wahl zu übernehmen. Denn nur mit professioneller Unterstützung haben Sie als Laie die Chance, auf Augenhöhe mit den juristischen Profis der Versicherungswirtschaft zu verhandeln. 

     

    Ihre Rechte bei unverschuldetem Unfall:

    • Freie Wahl des Sachverständigen
    • Freie Wahl eines Rechtsanwalts
    • Freie Wahl der Reparaturwerkstatt
    • Freie Wahl zwischen konkreter Abrechnung (Reparatur) oder fiktiver Abrechnung („Schaden auszahlen lassen“)
    • Anspruch auf Erstattung der entstehenden Wertminderung
    • Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
    • Falls Sie verletzt worden sind, Anspruch auf Schmerzensgeld, ggf. Verdienstausfall
    • Anspruch auf Erstattung anderweitiger Kosten wie z. B. Ummeldegebühren o. Ä.
  • Auslandsunfall

    Jährlich verreisen ca. 18 Millionen deutsche Autofahrer mit dem Auto ins Ausland, etwa 30.000 bis 40.000 davon werden im Ausland in einem Unfall verwickelt und haben Schwierigkeiten und Verständnisprobleme, ihre Ansprüche im Ausland durchzusetzen. Das muss nicht sein, denn durch richtiges Verhalten im Schadenfall, haben Sie hohe Chancen, Ihre Ansprüche erfolgversprechend geltend zu machen.

    Große Bedeutung bei einem Unfall nicht nur im Ausland hat die Aufnahme der Daten der Beteiligten:

    • KFZ-Kennzeichen des Unfallgegners
    • Name und Adresse
    • Name der Versicherung und die Versicherungsschein-Nummer
    • polizeiliches Aktenzeichen

     Um die Unfallaufnahme so detailliert wie möglich zu machen und im Streitfall den Unfall beweisen zu können, eignen sich am besten Fotos:

    • mit den Positionen der Fahrzeuge
    • von der Unfallstelle (Vorfahrtsregelung)
    • von beschädigten Teilen der Fahrzeuge
    • von Ausweispapieren des Unfallgegners

    In Sonderfällen gibt es in Deutschland einen Entschädigungsfond, der Verein Verkehrsopferhilfe, der unter gewissen Umständen für finanziellen Ausgleich sorgt. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Unfallgegner unbekannt oder geflüchtet ist, das Fahrzeug nicht versichert gewesen ist oder, wenn Fahrzeuge als Tatwaffe verwendet werden.

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Dipl-Ing. (FH) Tobias Eberhardt

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  • Unfallanalytik
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