Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, müssen Sie die Ihnen aus dem Unfall erwachsenden Schadenersatzansprüche gegenüber der eintrittspflichtigen Versicherung beziffern. Hierfür liefern unsere Gutachten die neutrale und unabhängige Regulierungsbasis und nehmen Stellung zur Höhe der voraussichtlichen Reparaturkosten, zum Wert Ihres Fahrzeuges vor – und nach dem Unfall oder z. B. auch zu der Frage der aufgrund des Unfalls entstandenen Wertminderung oder zum Nutzungsausfall. Bei unverschuldetem Unfall (im Haftpflichtfall) haben Sie das Recht, den Sachverständigen und den Rechtsbeistand Ihres Vertrauens mit der Schadensregulierung zu beauftragen und dürfen Ihr Auto in der Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen.
Übrigens: Gerade, wenn z. B. nach einem unklaren Unfallhergang die Schuldfrage noch nicht abschließend geklärt ist, ist es entscheidend, Ihre Schadenersatzansprüche vollständig zu beziffern. Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen – auch wenn Ihnen eine Versicherung ein „Rundum-sorglos-Paket“ angeboten hat oder der Versicherer z. B. im Kaskofall weisungsberechtigt ist.
Sie wollen einen Firmenwagen aus dem Betriebsvermögen nehmen? Sie möchten Ihren liebgewonnenen Oldtimer versichern oder Sie benötigen die Bewertung Ihres Fahrzeuges zu einem zurückliegenden Zeitpunkt? Mit unseren Bewertungspartnern schaffen wir für jeden Zweck die richtige Bewertungsgrundlage – selbstverständlich immer auf Basis einer sorgfältigen Begutachtung des Fahrzeuges und unter Einbeziehung der aktuellen Marktdaten.
Bei unfallanalytischen Begutachtungen wird der Hergang eines Verkehrsunfalls detailliert rekonstruiert. Hierfür lesen wir Spuren, ermitteln die Kollisionsstellungen aus Schadenbildern oder berechnen die Kollisionsgeschwindigkeiten anhand einer Kollisionsanalyse. Es kann so eine fundierte Stellungnahme zu den eingehaltenen Geschwindigkeiten oder z. B. zu der Frage, ob eine Kollision für die eine oder die andere Seite vermeidbar war, getroffen werden. Mit rechnerunterstützen Simulationsverfahren sind wir in der Lage, den Weg-Zeit-Ablauf eines Unfalls anschaulich darzustellen und verständlich zu erklären. Zur Unfallaufnahme setzen wir nötigenfalls modernste Messtechnik ein und sind so auch in der Lage, eine Unfallstelle dreidimensional abzubilden.
Bei technisch-analytischen Begutachtungen werden Bauteile oder Aggregate z. B. nach einem Schaden oder bei vermuteten Mängeln untersucht. Hierzu setzen wir modernste Untersuchungsverfahren ein. Mit einem Video-Endoskop können die Brennräume eines Motors untersucht werden, mit einer Öl-Analyse sind wir in der Lage, Rückschlüsse z. B. zum Zustand eines Motos zu ziehen. Im Rahmen einer vorprozessualen Beweissicherung ist es so z. B. möglich, Schäden oder Mängel beweissicher festzuhalten oder auch dazu Stellung zu nehmen, ob ein Schaden z. B. zum Kaufzeitpunkt bereits vorhanden war. Unsere Gutachten liefern so die Grundlage für eine weitergehende, juristische Beurteilung.
Unfallwagen gekauft? Auch dieser Fragestellung gehen wir mit modernen Untersuchungsmethoden auf den Grund und können einschätzen, ob ein Fahrzeug bspw. eine umfassende Unfallreparatur hinter sich hat, oder ob nur eine Schönheitsreparatur vorgenommen wurde.
Kratzer oder Risse im Lack? Ihr Lack geht ab oder wirft Bläschen? Welche Ursachen das haben kann, untersuchen wir mikroskopisch oder nötigenfalls auch mit einer Öffnung der Schadstelle. So kann geklärt werden, ob Fehler bei der Herstellung oder der Reparatur Ursache für Lackschäden sind, oder ob bspw. Umwelteinflüsse dazu geführt haben.
Sie wurden geblitzt oder gelasert? Mit unseren Gutachten zur Überprüfung von Geschwindigkeitsmessungen prüfen wir, ob die behördliche Messung richtig ausgeführt wurde und ob Messfehler ausgeschlossen werden können.
Um aus Öl oder Kraftstoff „lesen“ zu können entnehmen wir Proben und lassen diese in spezialisierten Labors untersuchen.
In Zusammenarbeit mit labortechnischen Untersuchungseinrichtungen sind wir auch in der Lage, Schadenursachen durch Fehler an elektronischen Bauteilen nach einer mikroskopischen Untersuchung zu beurteilen.
Ingenieurbüro für das Fahrzeugwesen
Immenreich 13/1 | 73333 Gingen/Fils
Tel: 07162 - 305 14 98
Fax: 07162 - 305 14 99
E-Mail: post@eberhardt-sachverstand.de